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RACHUT/BESNER

Künstliche Intelligenz und Proctoring-Software – Einsatzfelder und rechtlicher Rahmen im Kontext von elektronischen Fernprüfungen an Hochschulen

MMR 2021, 851-857

„In nahezu allen Bundesländern wurden inzwischen Rechtsgrundlagen für elektronische Fernprüfungen geschaffen, teilweise sehen diese auch die Möglichkeit für eine automatisierte Prüfungsaufsicht vor. Während der Einsatz von Proctoring-Software in Deutschland bisher überwiegend kritisch bewertet wird, werben Anbieter solcher Software u.a. durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz mit größtmöglicher Täuschungssicherheit. Die Verfasser stellen die vielfältigen denkbaren Einsatzfelder von KI im Beaufsichtigungskontext sowie die Funktionsweise von Proctoring-Software vor und beleuchten deren rechtliche Zulässigkeit. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der Funktion des Verhaltensabgleichs.“ MMR2021, 851

Im Zuge der anhaltenden Corona-Pandemie setzen viele Hochschulen auf den Einsatz elektronischer Fernprüfungen. Die Versprechungen von verschiedenen Proctoring-Anbietern erscheinen dabei verlockend und bieten für Hochschulen einfache und ressourcensparsame Möglichkeiten zur Beaufsichtigung von Fernprüfungen. Center for Digital Public Services (CDPS)-Geschäftsführerin Sarah Rachut war bereits an der Entwicklung der bayerischen Rechtsgrundlage für elektronischen Fernprüfungen (BayFEV) und bearbeitet zusammen mit Alexander Besner (Wissenschaftlicher Mitarbeiter am CDPS) die rechtlichen Fragestellungen rund um den Einsatz von Fernprüfungen am Bayerischen Kompetenzzentrum für Fernprüfungen. In ihrem Aufsatz fassen sie ihre wichtigsten wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Einsatz Künstlicher Intelligenz im Rahmen Proctoring-Software zusammen.