Der Webtalk „Tech-Feminismus: Wie sicher sind Frauen im Netz?“ am 16.11.21 war Teil von der Veranstaltungsreihe Tech-Feminismus, welche von der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit organisiert wird und sich mit der übergeordneten Frage befasst, inwieweit Digitalisierung und Datafizierung geschlechtsbezogene Ungleichheiten vertiefen bzw. dazu beitragen, diese zu verringern.
Konkret wurde im Rahmen dieses Webtalks diskutiert, warum gerade Frauen so viel Hass im Netz abbekommen und wie sie von Cyberstalking betroffen sind. Dazu gab es zunächst Impulsvorträge von Professor Dr. Dirk Heckmann und von Frau Anna-Lena von Hodenberg (Gründerin und Geschäftsführerin von HateAid).
Hinsichtlich der rechtlichen Handhabe gegen digitale Gewalt gegen Frauen hat Prof. Heckmann drei Handlungsebenen eröffnet und diese analysiert: das materiellen Strafrecht (v.a. StGB), das Strafverfahrensrecht (StPO) und das Telemedienrecht (v.a. NetzDG). Durch die Schaffung und Anpassung von Straftatbeständen (z.B. Cyberstalking) sowie durch eine Novelle des NetzDG (z.B. Auskunftsansprüche) gab es besonders in den letzten Monaten einige positive Entwicklungen. Diese reichen nach Prof. Heckmann aber nicht aus, um der Problematik der Hasskriminalität im Internet gerecht zu werden. Neben der Schaffung eines dezidierten Cybermobbing-Straftatbestands und der stärkeren Einbeziehung von Plattformen fehle es an prozessualen Durchsetzungsmöglichkeiten. Die Speaker und Speakerinnen kamen überein, dass viele Taten durch die prozessuale Ausgestaltung vieler maßgeblicher Tatbestände als Antrags- oder Privatklagedelikte nicht verfolgt werden oder letztendlich eingestellt werden. Hier fehle es nach Prof. Heckmann auch beispielsweise an einer psychosozialen Prozessbegleitung für Delikte wie das Cybermobbing, um die Opfer zu unterstützen und die Durchsetzung des Rechts zu ermöglichen.
Bezüglich der Frage, wie man Frauen besser vor digitalem Hass und Cyberstalking schützen kann, wurde eine flächendeckende Schulung von Beamten und Beamtinnen bei der Polizei sowie bei der Staatsanwaltschaft erwähnt. Weiter müssten Antrags- und Privatklagedelikte geändert, einzelne Straftatbestände ergänzt und v.a. besser durchgesetzt werden.