Prof. Dr. Dirk Heckmann trug am 06.03.2023 auf dem Lehr-Apéro der TUM zu prüfungsrechtlichen Fragen und Herausforderungen des Einsatzes von ChatGPT in der Hochschullehre vor. Das Lehr-Apéro ist ein offenes Veranstaltungsformat, zu dem der Vizepräsident der TUM für Studium und Lehre, Prof. Dr. Gerhard Müller einlädt, um eine Plattform für den Austausch zwischen Vice Deans Academic and Student Affairs, Academic Program Directors und in der Lehre engagierten Mitarbeitenden der TUM zu bieten. Im Fokus stehen dabei aktuelle Entwicklungen in der Lehre an der TUM und darüber hinaus. Die Veranstaltung widmete sich ganz der Bedeutung und den Folgen von KI-Programmen wie ChatGPT für Lehre und Prüfungen an Hochschulen.
Prof. Dr. Dirk Heckmann zeigte in seinem Impulsvortrag unter dem Titel „ChatGPT und das (Prüfungs-) Recht“ auf, dass es aus prüfungsrechtlicher Sicht sogar geboten ist, Hochschullehre und ChatGPT gemeinsam zu gestalten. Bloße Duldungen, Verbote oder Erlaubnisse von ChatGPT sind hingegen rechtlich problematisch. Erforderlich ist daher, die Hochschullehre rechtlich, technisch und organisatorisch umzugestalten, um Chancen von ChatGPT in der Lehre zu nutzen und gleichzeitig Risiken zu minimieren.
Der gesamte Impulsvortrag von Prof. Dr. Heckmann ist als Video verfügbar unter: