XR-Technologien ermöglichen Unternehmen durch die virtuelle Erprobung und Weiterentwicklung realer Prozesse vielfältige Potenziale und Perspektiven. Beispiele hierfür sind etwa der Prototypenbau oder auch der Einsatz von Medizinprodukten in der ärztlichen Praxis. Inklusion und Teilhabe können durch Einsatz von XR-Technologie ebenso gefördert werden wie das betriebliche Gesundheitsmanagement.
Der Einsatz von XR-Technologie im Unternehmen muss dabei rechtssicher gestaltet und ermöglicht werden, um ihr Potenzial ausschöpfen zu können. Zusammen mit der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw) hat Prof. Dr. Dirk Heckmann die Studie Rechtsmonitor XR für die Unternehmenspraxis erstellt und am 26. Juli 2023 im Rahmen der Veranstaltung „Virtual Reality, Augmented Reality, Metaverse – Einsatz und Potenziale“ vorgestellt. Die Veranstaltung wurde von der vbw gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Digitales und Extended Reality Bavaria e. V. (XRB) durchgeführt.
Die Studie zeigt auf, wie ein rechtssicherer Einsatz von XR-Technologien im Unternehmen etwa in den Bereichen Datenschutz, Arbeitsschutz/Arbeitsrecht und geistiges Eigentum möglich sein kann und gibt wichtige Praxishinweise, wie etwa eine Checkliste zur Datenschutzfolgenabschätzung.
Den Link zur Studie finden Sie hier. (Download als PDF)
Einen Link zur Vorstellung der Studie und dem Vortrag von Prof. Dr. Dirk Heckmann finden Sie hier.