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Nachwuchswissenschaftler des Jahres – 2. Platz für CDPS-Geschäftsführerin Dr. Sarah Rachut 

Alljährlich kürt academics, das Karrierenetzwerk des Deutschen Hochschulverbands, die besten Hochschullehrer und Nachwuchswissenschaftler. Die Auswahl erfolgt über alle Hochschulen und Fachdisziplinen in Deutschland. Für das Jahr 2024 verkündete die Jury die Entscheidung am 7. Januar 2025: Dr. Sarah Rachut, TU München, erreichte Platz 2. Das TUM Center for Digital Public Service gratuliert seiner Geschäftsführerin sehr herzlich.

Dr. Sarah Rachut, Bildquelle: TUM CDPS

academics, das führende Online-Karriereportal für Wissenschaft, Forschung, Öffentliches und Gesellschaft, zeichnet jährlich Personen aus, die mit herausragenden und zukunftsweisenden Forschungsleistungen den jeweiligen Wissenschaftsbereich nachhaltig vorangebracht haben und sich darüber hinaus durch beispielhaftes Handeln und ehrenamtliches Engagement für die Wissenschaft auszeichnen.

Damit hat sich der erstmalig 2007 verliehene Wissenschaftspreis zu einer renommierten und begehrten Auszeichnung etabliert, die mit Unterstützung der ZEIT Verlagsgruppe auf der Gala der Deutschen Wissenschaft des Deutschen Hochschulverbands vergeben wird.

Nachwuchswissenschaftler des Jahres 2024 ist Dr. Steffen Schneider, Leiter des Dynamical Inference Labs am Helmholtz Zentrum München. Er entwickelt gemeinsam mit seiner Forschungsgruppe Algorithmen des Maschinellen Lernens, um dynamische Prozesse in biologischen Systemen statistisch zu modellieren und neue Ansätze für die medizinische Grundlagenforschung zu schaffen. Direkt hinter ihm wurde die Verfassungs- und Digitalrechtlerin Dr. Sarah Rachut von der Technischen Universität München auf dem 2. Platz für ihr herausragendes Wirken im Interesse einer gemeinwohlorientierten Digitalen Transformation ausgezeichnet. Dies hebt auch die Stärke des Wissenschaftsstandorts München hervor.

Mit der Vision, dass Rechtswissenschaft nicht nur an juristischen Fakultäten stattfinden sollte, sondern vielmehr von einem interdisziplinären Umfeld profitiert, übernahm Sarah Rachut 2020 die Geschäftsführung des von ihr mitgegründeten Forschungsinstituts TUM Center for Digital Public Services. Im Fokus ihres Wirkens steht hierbei ein gewandeltes Bild der Rechtswissenschaft, die das Recht nicht als Hürde, sondern als wichtigen Gestaltungfaktor im Zuge der digitalen Transformation sieht. Das zeigte sich etwa in den Anfängen der Coronapandemie 2020, als sie maßgeblich daran beteiligt war, dass in dieser Zeit trotz Kontaktbeschränkungen Hochschulprüfungen weiterhin stattfinden und als elektronische Fernprüfungen von zuhause aus rechtssicher geschrieben werden konnten. So entwickelte sie im Sommer 2020 innerhalb kürzester Zeit gemeinsam mit CDPS-Direktor Dirk Heckmann im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst den Entwurf der Bayerischen Fernprüfungserprobungsverordnung (BayFEV). Die BayFEV wurde nur wenige Wochen später im GVBl. des Freistaates Bayern veröffentlicht, war bundesweit die erste Rechtsgrundlage für elektronische Fernprüfungen und wurde anschließend bundesweit zum Vorbild. In diesem Zusammenhang wurde das Bayerische Kompetenzzentrum für Fernprüfungen gegründet, in dem Sarah Rachut als „Senior Expert Recht“ mitwirkte und so Hochschulen bayernweit bei der Umsetzung der BayFEV unterstützte.

Ihre Beratungstätigkeit, etwa hinsichtlich des Bayerischen Digitalgesetzes oder durch gutachterliche Stellungnahmen für den Deutschen Bundestag oder den Landtag in Schleswig-Holstein, befruchtete überdies die Digitalisierungsgesetzgebung in Deutschland.

2023 initiierte sie den bundesweit größten Legal Tech Hackathon mit, der für sämtliche Studiengänge geöffnet war und unter der Schirmherrschaft des Bayerischen Justizministers stand. Außerdem nahm sie mit ihren Studierenden mehrfach erfolgreich an dem bundesweiten Wettbewerb „Digital Future Challenge“ der Deloitte-Stiftung und der Initiative D21 teil. Die von ihr betreuten Teams – bestehend aus Studierenden von LMU und TUM, mehrerer Fakultäten und unterschiedlicher Fachrichtungen – erreichten im WS 2022/23 den zweiten Platz und im WS 2023/24 den ersten, zweiten und vierten Platz.

Ihr wertegeprägtes Handeln zeichnet Sarah Rachut auch außerhalb ihrer universitären Tätigkeit aus – so war sie u.a. an der Gründung eines Social Start-Ups für „First Legal Aid“ ukrainischer Geflüchtete beteiligt. Ihr Wirken ist mehrfach preisgekrönt. So wurde sie 2024 mit den Young Leader in GovTech-Award von Handelsblatt und Possible ausgezeichnet. Ebenfalls 2024 erhielt sie für ihre Dissertation „Grundrechtsverwirklichung in digitalen Kontexten“ (erschienen im Verlag Duncker & Humblot) den Bernd-Hentschel-Wissenschaftspreis der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit. Dies war zugleich die erste juristische Promotion, die an der TU München absolviert wurde.

Die Laudatio im Rahmen ihrer Nominierung endete mit den Worten:

„Frau Dr. Sarah Rachut verbindet wissenschaftliche Exzellenz mit stark gemeinwohlorientiertem und wertebasiertem Handeln. Sie spricht nicht nur über Interdisziplinarität, sondern verkörpert diese auch und hat in ihrer jungen Karriere nicht nur zu wichtigen Erkenntnissen für die Rechtswissenschaft beigetragen, sondern durch ihre Forschung die Realität vieler – z.B. Studierender während der Pandemie – nachhaltig verändert. Sie erforscht und gestaltet die Digitale Transformation und verkörpert damit den Idealtypus einer Nachwuchswissenschaftlerin, deren Vision und Mut mit dem Preis als Nachwuchswissenschaftlerin des Jahres 2024 ausgezeichnet werden sollte.“

Mit der Auszeichnung auf Platz 2 wird sie nun geehrt.

Pressemitteilung von academics:

https://www.academics.de/services/nachwuchspreis-nachwuchswissenschaftler-des-jahres