Mit dem 2014 erstmals verliehenen Datenschutzpreis werden Start-ups oder mittelständische Unternehmen ausgezeichnet, die datenschutzkonforme IT-Innovationen (z.B. Smartphone-Apps, Online-Tools, Internetanwendungen etc.) auf den Markt gebracht haben, die sich neben der technischen Neuerung (Nützlichkeit, Anwenderfreundlichkeit u.ä.) dezidiert auch um den Schutz der in der Anwendung erhobenen und gespeicherten Daten kümmern, Datenschutz sozusagen „eingebaut“ haben.
Preisgekrönt wird die IT-Innovation, die unter allen Einreichungen die Herausforderungen eines wirksamen Datenschutzes im Kontext mit der technologischen Konzeption und dem zugrundeliegenden Geschäftsmodell am besten gelöst hat. Dabei wird keine einseitige „juristische Lösung“ gesucht, sondern die Idee ausgezeichnet, etwaige Konflikte, die im Zusammenhang mit einer technischen Innovation entstehen, zu vermeiden oder abzufedern. Mitglieder der Jury sind u.a. der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Thomas Petri und der IT-Rechtsexperte Dr. Wilfried Bernhard, Sächsischer Staatssekretär der Justiz und für Europa a.D.