Am 16. Juni 2021 sprachen Center for Digital Public Services (CDPS) -Direktor Prof. Dr. Dirk Heckmann und Sarah Rachut gemeinsam auf der Veranstaltung „Online-Prüfungen in Hochschulen – Formate, Einsatz und prüfungsdidaktische sowie rechtliche Herausforderungen“ des Netzwerkes der Landesinitiativen für digitale Hochschullehre zum Thema elektronische Fernprüfungen. Hierbei betonten sie, dass sich Vertrauen und Aufsichtsklausuren nicht ausschließen, sondern auch in diesem Kontext ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Studierenden und Prüflingen möglich ist. Die Bayerische Fernprüfungserprobungsverordnung (BayFEV), an deren Entstehung das CDPS beteiligt war, kann als Beispiel für die vertrauensbasierte Umsetzung innovativer Prüfungsformate gesehen werden.
Die Vortragenden führten aus welche grundrechtlichen Abwägungen der BayFEV zugrunde liegen und warum maximale Überwachung der Studierenden bei elektronischen Fernprüfungen nicht der Weg zu chancengerechten Prüfungen sein kann. So sieht die BayFEV z.B. mit § 6 im Bereich der Videoaufsicht dezidierte Regelungen vor, die nur ein bestimmtes Maß an Fernaufsicht erlauben. Gleichzeitig wurde bei Erstellung der BayFEV beachtet, dass sich die Hochschulen und Studierenden in der Pandemie in einer besonderen Situation befinden und dies durch entsprechende Ausnahmeregelungen für die Zeit der Pandemie (z.B. § 6 Abs. 4 BayFEV) berücksichtigt.
Neben dem Vortrag von Prof. Heckmann und Sarah Rachut erläuterte Dr. Norbert Kleinefeld in einem Überblick die unterschiedlichen Online-Prüfungsformate. Alain Michel Keller von der Universität Wuppertal stellte Ergebnisse einer Umfrage unter den Hochschulen zur Abhaltung von Online-Prüfungen vor und Prof. Dr. Heinz-Werner Wollersheim (Universität Leipzig) verriet in seinem Vortrag wie Online-Prüfungen erfolgreich umgesetzt werden können.
Die an die Vorträge anschließende Diskussion zeigte wie engagiert die Hochschulen sich bereits mit dem Thema elektronische Fernprüfungen und deren bestmöglicher Umsetzung befassen. Hierbei wurde auch der Bedarf nach klaren rechtlichen Vorgaben – wie in Bayern durch die BayFEV – deutlich.