Die gesamtwirtschaftliche digitale Wertschöpfung betrug 2016 in Deutschland rund 330 Milliarden Euro. So resümmiert die Studie „Neue Wertschöpfung durch Digitalisierung“, die die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) im letzten Jahr veröffentlicht hat. Es gibt keinen Lebens- oder Wirtschaftsbereich, den die Digitalisierung nicht erfasst oder gar umwälzt. Wo bleiben dabei Werte wie Persönlichkeitsschutz und Autonomie? Wo bleibt der Mensch? Der Einsatz künstlicher Intelligenz, die Entwicklung innovativer Apps, Vernetzung und Automatisierung im Gesundheitswesen und im Straßenverkehr sind nur einige der Themenfelder, die unter rechtlichem und ethischem Blickwinkel im Rahmen dieses Symposiums betrachtet werden. Außerdem wird der Entwurf eines Cybermobbing-Gesetzes vorgestellt, den der Leiter der Forschungsstelle Dirk Heckmann und deren Geschäftsführerin Anne Paschke auf Initiative der ARAG Rechtsschutzversicherung verfasst haben.
Während es am ersten Veranstaltungstag um grundsätzliche Herausforderungen technischer Innovationen aus rechtlicher und (unternehmens-)ethischer Perspektive geht, widmet sich der zweite Tag konkreten Fragen, die insbesondere die ab dem 25. Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung aufwirft.
Die zweitägige Fachveranstaltung in den Passauer Redoutensälen hat ein besonderes kulturelles Rahmenprogramm. Während des traditionellen Galaabends auf der Veste Oberhaus wird bereits zum 5. Mal der For..Net-Award, ein Preis für Innovationen zu Datenschutz und IT-Sicherheit, verliehen.
For..Net meets FREDI meets BSI
Das 13. Internationale For..Net-Symposium sieht sich als Plattform und Impulsgeber für eine werteorientierte und sichere Internetnutzung. Es richtet sich an Interessierte aus Wissenschaft und Wirtschaft, Recht und Gesellschaft. Kooperationspartner ist die Forschungsstelle für Rechtsfragen der Digitalisierung (FREDI).
Im Mittelpunkt des Symposiums steht deshalb auch das Forschungsprojekt IT-Sicherheitsregulierung, das die Universität für das BSI in den Jahren 2018 und 2019 durchführt. Zwei der beteiligten Wissenschaftler berichten über die aktuellen Projekterkenntnisse und stellen sich der Frage: Welchen Beitrag kann das Recht zu einer Verbesserung des IT-Sicherheitsniveaus leisten?